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Der Weltwassertag – jährlich am 22. März

Mit diesem festen Datum wird alljährlich an die große Bedeutung des Wassers für unser tägliches Leben erinnert. Es ist eine Gelegenheit, auf die großen Herausforderungen rund um die Nutzung und den Schutz dieser so lebenswichtigen Ressource hinzuweisen. Der Weltwassertag ist ein Ergebnis der Weltkonferenz „Umwelt und Entwicklung“ 1992 in Rio de Janeiro und wird seitdem jährlich am 22. März begangen. Dabei steht jeweils ein anderer Ausschnitt des Wasserkreislaufes besonders im Fokus. In diesem Jahr lautet das Motto “Unser Grundwasser: der unsichtbare Schatz”

Als Zweckverband Südstormarn sind wir für sie als Abwasserentsorger und regionaler Umweltdienstleister tätig und das hat augenscheinlich erstmal nicht so viel mit Grundwasserschutz zu tun, könnte man meinen. Tatsächlich sind die einzelnen Elemente des Wasserkreislaufes – die Trinkwasserversorgung, die Abwasserentsorgung, die Grundwasserbewirtschaftung und der Ressourcenschutz – eng mit einander verflochten und lassen sich auch im täglichen Betrieb gar nicht getrennt voneinander denken.

Quelle: Eigene Darstellung Verband Kommunaler Unternehmen mit eigenem Material und Umweltbundesamt (2016):
Ratgeber rund ums Trinkwasser © Verband kommunaler Unternehmen (VKU)

Und da ein großer Teil unseres Entsorgungsgebietes im Wasserschutzgebiet des Wasserwerkes Glinde liegt, wird es auch gleich ganz konkret.

Was ist eigentlich Grundwasser?
Grundwasser ist ein Teil des Wasserkreislaufs. Vereinfacht gesprochen stammt das Grundwasser überwiegend aus Regenwasser, das durch den Boden und den Untergrund bis in die sogenannten Grundwasserleiter sickert. Das sind poröse Schichten im Gestein oder im Boden, in denen das Grundwasser unterschiedlich schnell fließt. Mit 74 Prozent ist es in Deutschland die mit Abstand wichtigste Trinkwasserressource. Die Sicherung der Trinkwasserversorgung beginnt also bereits beim Grundwasserschutz. Zu diesem Zweck werden rund um Standorte zur Grundwassergewinnung Wasserschutzgebiete ausgewiesen.

Was genau ist ein Wasserschutzgebiet?

Grundwasser ist ein Teil des Wasserkreislaufs. Vereinfacht gesprochen stammt das Grundwasser überwiegend aus Regenwasser, das durch den Boden und den Untergrund bis in die sogenannten Grundwasserleiter sickert. Das sind poröse Schichten im Gestein oder im Boden, in denen das Grundwasser unterschiedlich schnell fließt. Mit 74 Prozent ist es in Deutschland die mit Abstand wichtigste Trinkwasserressource. Die Sicherung der Trinkwasserversorgung beginnt also bereits beim Grundwasserschutz. Zu diesem Zweck werdJedes Gewässer ist bedingt durch Klimawandel, menschliche Tätigkeiten oder industrielle Prozesse mehr oder weniger starken Belastungen durch Umwelteinflüsse ausgesetzt. Dort wo Grundwasser zum Zwecke der Trinkwassergewinnung gefördert wird, ist es von besonderem Interesse, diese Einflüsse zu minimieren und dauerhaft zu kontrollieren. Und Wasserschutzgebiete bieten genau diese Schutzfunktion. Sie sind quasi die erste Stufe der Trinkwasseraufbereitung.

Welcher Unterschied besteht zwischen Wasserschutzgebieten und Wasserschutzzonen?

Wasserschutzgebiete sind je nach Nähe zur Wasserfassung in die Wasserschutzzonen I-III aufgeteilt. Die Wasserschutzzone I hat in der Regel einen Radius von 10-20 m rund um den Brunnen oder das Wasserwerk. Hier ist jedwede sonstige Nutzung untersagt. Daran oder darum herum schließt sich die Wasserschutzzone II an. Sie ist so angelegt, dass das Grundwasser mind. 50 Tage benötigt, um durch sie hindurch zum Brunnen zu gelangen. Dieses engere Schutzgebiet hat in der Regel eine Breite von ca. 100 m, ausgehend von der Wasserfassung. Hier gelten sehr strenge Nutzungsbeschränkungen, zum Beispiel für die Landwirtschaft, den Straßenbau und den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen insgesamt, wie z. B. auch Abwasser.

 

Quelle: Verband kommunaler Unternehmen e.V. (2011): Wasserschutzgebiete und Ausgleichszahlungen – Leitfaden des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), S. 13
 

Wenn wir uns weiter von der Wasserfassung entfernen, gelangen wir in die Wasserschutzzone III. Dieses weitere Schutzgebiet nimmt man häufig gar nicht mehr als solches wahr. Es umfasst das gesamte Zustromgebiet zur Wasserfassung und kann sich über mehrere km erstrecken. Hier gelten Nutzungseinschränkungen, z. B. in der Landwirtschaft zum Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln, zur Ablagerung von Schutt- und Abfallstoffen, zur Verwendung von Recyclingmaterialien im Tiefbau und natürlich zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

 

Wasserschutzzonen im Verbandsgebiet

Aufgrund der Lage der Brunnen des Wasserwerkes Glinde befinden ca. 50 % unseres Entsorgungsgebietes tatsächlich in der Wasserschutzzone III. Diese umfasst den Großteil der Stadt Glinde, Neuschönningstedt, Willinghusen und Stemwarde.

Für uns sind damit besondere Anforderungen sowohl bei der Entsorgung von Schmutzwasser als auch bei der Ableitung von Niederschlagswasser verbunden. Die Schmutzwasserentsorgung erfolgt bei uns vollständig über die Kanäle des Zweckverbandes und wir spülen und kontrollieren diese regelmäßig, um Undichtigkeiten zu erkennen und rechtzeitig zu beheben (aktuelle Kanalspülungen und -inspektionen finden Sie hier). Komplizierter wird es beim Niederschlagswasser. Teilweise wird hier abgeleitet, teilweise versickert. Teilweise liegt die Verantwortung bei den privaten Grundstückseigentümern und teilweise beim Zweckverband. Und teilweise liegen wir innerhalb des Wasserschutzgebietes und teilweise draußen. Anhand eines konkreten Beispiels zum Umgang mit Niederschlagswasser auf dem Grundstück werden die Unterschiede greifbar.

Schauen wir uns nur beispielhaft die sog. Verkehrswegeflächen an, also Grundstückszufahrten und Stellplätze. Im Wasserschutzgebiet darf das Niederschlagswasser solcher Flächen nur oberirdisch durch die belebte Bodenzone, z. B. eine Rasenfläche, versickert werden, da hierbei die Filterwirkung für Verunreinigungen deutlich höher ist. Aus praktischen Gründen werden dazu i. d. R. Mulden angelegt. Außerhalb des Wasserschutzgebiets hingegen darf das auf den befestigten Flächen anfallende Niederschlagswasser unter gewissen Voraussetzungen auch unterirdisch versickert werden, wenn es sich um Wohngrundstücke handelt. Und auch genehmigungsrechtlich gibt es Unterschiede. So sind Versickerungsanlagen innerhalb von Wasserschutzgebieten erlaubnispflichtig, außerhalb von Wasserschutzgebieten müssen sie hingegen in den meisten Fällen nur angezeigt werden. Die gesetzlichen Regelungen dazu finden Sie im § 13 des Landeswassergesetzes (LWG).

In der Praxis wird das dann für alle Beteiligten interessant, wenn bei einer Kanalbaumaßnahme Teile der Baustelle im Wasserschutzgebiet liegen und andere nicht. Bei der im letzten Jahr abgeschlossenen Straßen- und Kanalbaumaßnahme in der Blockhorner Allee in Glinde hatten wir diesen Fall.

Die östliche Hälfte liegt im WSG, die westliche nicht mehr. Die diesjährige Baumaßnahme in der direkten Nachbarschaft toppt das noch einmal. Im Großen Glinder Berg liegt nun sogar die eine Straßenseite innerhalb und die andere außerhalb des WSG.

Auf der einen Seite dürfen Rigolen zur Versickerung des Niederschlagswassers zum Einsatz kommen, auf der anderen Seite nicht oder nur eingeschränkt. Für die Anlieger fühlt sich das nicht immer fair an und dafür haben wir Verständnis. Wir versuchen hier zu informieren, zu beraten und so auch für den Ressourcenschutz einzustehen. Denn wo die Abwasserentsorgung aufhört, hat die Trinkwasserversorgung schon längst angefangen.

 

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