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FAQs

FAQ – frequently asked questions oder häufig gestellte Fragen. Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die uns öfter erreichen und die Ihnen jetzt gerade vielleicht bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.

Fragen zur Abwasserentsorgung

Der Begriff „Abwasser“ ist gesetzlich im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in § 54 definiert. Unterschieden wird dabei in Schmutz- und Niederschlagswasser:

  • Schmutzwasser: Das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser.
  • Niederschlagswasser: Das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten gesammelt abfließende Wasser.

Auch dies ist gesetzlich geregelt. Gemäß Landeswassergesetz LWG § 44 ist die Gemeinde zur Abwasserbeseitigung im Rahmen der Selbstverwaltung verpflichtet. Es ist also eine hoheitliche kommunale Aufgabe. Allerdings sieht das Wasserrecht auch ausdrücklich andere Organisationsformen als die eigene Leistungserbringung durch die Kommune vor. Die Aufgabe der Abwasserbeseitigung kann unterschiedlich ausgestaltet und übertragen werden.

Grundsätzlich darf eine Kommune die Abwasserbeseitigungspflicht auch an einen Zweckverband (als Körperschaft des öffentlichen Rechts) übertragen. Dies ist im Verbandsgebiet des Zweckverbands Südstormarn geschehen, daher ist der Zweckverband hier der Abwasserbeseitigungspflichtige.

In bestimmten Fällen kann die Abwasserbeseitigungspflicht auch auf die Grundstückseigentümer übertragen werden (z. B. bei der Versickerung des Niederschlagswassers auf dem Grundstück).

Die örtlichen Grundlagen zur Abwasserbeseitigung werden durch Satzungen geregelt, die somit den Regelungsrahmen des Landeswassergesetzes ausgestalten und konkretisieren

Das Schmutzwasser wird im Verbandsgebiet gesammelt, über die Kanalisation abgeleitet und an zwei Punkten in das Sielnetz der Hamburger Stadtentwässerung (Hamburg Wasser) abgegeben. Dort wird das Schmutzwasser letztendlich im Zentralklärwerk Köhlbrandhöft auf höchstem technischen Niveau gereinigt und das gereinigte Abwasser in die Elbe abgegeben. Dabei wird der Energiegehalt der Reststoffe, wie z. B. des Klärschlammes, mittels Klärschlammfaulung und Verstromung des Faulgases vor Ort zurückgewonnen und leistet so einen wesentlichen Beitrag zur Deckung des Energiebedarfes des Klärwerkes.

Das Niederschlagswasser wird – je nach örtlicher Situation – direkt vor Ort versickert, gesammelt und direkt in ein Gewässer eingeleitet oder bei Bedarf auch vorher noch gereinigt. Die Abgabe in das Gewässer, das dann als Vorfluter bezeichnet wird, erfolgt in vielen Fällen gedrosselt. Das hängt von der Größe und Belastbarkeit des Gewässers ab. Welche Kombination dieser Verfahren in dem jeweiligen Fall zum Einsatz kommt, wird durch viele verschiedene Faktoren bestimmt, wie z. B. der Nutzung des Einzugsgebietes als Wohn- oder Gewerbegebiet.

Fragen zu den Gebühren

Die Schmutzwassergebühr ist eine reine Mengengebühr und fällt an pro m³ verbrauchtes Frischwasser. Eine ergänzende Grundgebühr zur Finanzierung der Fixkosten wird beim ZVS bis heute nicht erhoben.
Die Niederschlagswassergebühr ist eine reine Flächengebühr (als Pendant zur Mengengebühr im Schmutzwasser) und fällt an pro m² versiegelter und an einen öffentlichen Regenwasserkanal angeschlossener Grundstücksfläche.

Alle laufenden Kosten für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung werden durch diese Gebühren refinanziert. Neben den Kosten für die Abwasserentsorgung, also der Übergabe an Hamburg Wasser, sind dies insbesondere die Kosten für die Bewirtschaftung unserer Netze und Anlagen. Darunter fallen der Energieverbrauch unserer Anlagen, die Kosten für Wartung, Inspektion und Reparatur, die Finanzierung von Investitionen und die Unterhaltung der technischen und kaufmännischen Unterstützungssysteme, wie z. B. ein Geoinformationssystem (GIS) oder ein Abrechnungssystem. Auch die Buchhaltung und der Kundenservice gehören, als wesentliche Elemente des Gesamtpaketes der kommunalen Abwasserentsorgung dazu.

Die Abwassergebühr ist eine kalkulierte Größe. Einschlägige Kalkulationsgrundlage ist dabei für uns das Kommunalabgabengesetztes (KAG) Schleswig-Holstein. Das KAG bietet einen recht engen Rahmen dafür, welche Kosten wie in der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen sind. Es beinhaltet ebenfalls Vorgaben zur Gleichbehandlung der Bürger und zur Kostendeckung. Die so kalkulierte Gebühr wird dann durch Beschluss der Verbandsversammlung – also der Vertretung der an der Solidargemeinschaft Zweckverband beteiligten Kommunen – formell festgelegt. Der Beschluss der Verbandsversammlung bestätigt somit das Ergebnis der Gebührenkalkulation.

Direkte Einflussmöglichkeiten hinsichtlich der Höhe der Gebühr bestehen de facto nicht, da es sich dabei um das Ergebnis einer Kalkulation mit dem Ziel der Kostendeckung, also weder einer Kostenüber- noch einer Kostenunterdeckung handelt. Natürlich können Sie aber über Ihr Verbrauchsverhalten die Höhe Ihrer Gesamtkosten beeinflussen.

Fragen zum Gebührenbescheid

Die Festlegung der Abschlagsbeträge erfolgt auf Basis des ermittelten Verbrauchswertes aus der Abrechnung für das jeweils vergangene Jahr. Die Abschläge sind alle zwei Monate fällig, beginnend mit dem 15. Februar.

Wichtig: Der für den ersten Abschlagszeitpunkt (Februar) ausgewiesene Betrag weicht in der Regel von der Höhe des ansonsten immer gleich bleibenden Abschlages ab. Grund dafür ist die einmal im Jahr stattfindende Verrechnung des tatsächlichen Verbrauches mit den Vorauszahlungen und die Verrechnung der Über- oder Unterzahlung, also des Guthabens oder der Nachforderung.

Bei verändertem Verbrauchsverhalten können Sie die Höhe Ihrer Abschläge anpassen lassen. Gerne beraten wir Sie telefonisch oder per Mail dazu.

Der Gebührenbescheid enthält ein Feld “Vorauszahlungen …. inkl. Abrechnungsbetrag ….”. Die hier ausgewiesenen Beträge sind zum jeweiligen Fälligkeitsdatum zu zahlen. Wenn zusätzlich dazu noch offene Forderungen oder Mahngebühren bestehen, werden diese in dem Feld „Bereits fällig und zusätzlich zu zahlen“ ausgewiesen.

Bitte beachten Sie, dass der Gebührenbescheid ggf. doppelseitig bedruckt und daher über eine Rückseite verfügen kann.

In unserem Kundenportal können Sie sich einen kommentierten Mustergebührenbescheid anschauen. Hier bekommen Sie einen Überblick über alle wichtigen Angaben in Ihrem Gebührenbescheid.

Fragen oder Anmerkungen zu Ihrem Gebührenbescheid nehmen wir gerne telefonisch oder per Mail entgegen. Damit wir Ihr Anliegen zweifelsfrei zuordnen können, geben Sie bitte immer Ihre Kundenummer an. Diese finden Sie im oberen Bereich des Gebührenbescheides.

Fragen zur Bezahlung

Sie haben die Möglichkeit Ihre Zahlungen per Überweisung, Dauerauftrag (beachten Sie bitte die Fälligkeiten) oder SEPA-Lastschriftverfahren durchzuführen. Das SEPA-Lastschriftverfahren bedeutet dabei den geringsten Aufwand und auch die wenigsten Fehlerquellen sowohl für Sie als auch für uns. So werden z. B. Verrechnungen von Guthaben oder verbrauchsbedingt angepasste Abschlagshöhen automatisch berücksichtig. Bei Daueraufträgen müssten Sie dies jeweils im Februar händisch korrigieren. Wenn Sie sich für das SEPA-Lastschriftverfahren entscheiden, benötigen wir von Ihnen ein ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Mandat per Fax, Brief oder in Form einer PDF-Datei per E-Mail. Das Formular dafür finden Sie hier.

Bitte gleichen Sie zunächst Ihren Gebührenbescheid (Abrechnungsbetrag, Vorauszahlungen, weitere Forderungen) mit den von Ihnen geleisteten Zahlungen ab. Bei weiterem Klärungsbedarf melden Sie sich gerne telefonisch oder per Mail bei uns.

Sofern der Abrechnungsbetrag und die Vorauszahlungen laut Gebührenbescheid komplett beglichen sind, werden die Überzahlungen auf das einzahlende Konto erstattet.

Fragen zum Gartenwasserzähler

Die Berechnung der Abwassergebühr erfolgt pro m³ verbrauchtes Frischwasser, unabhängig davon, ob das Wasser auch tatsächlich als Abwasser der Kanalisation zugeführt wurde. Ein Gartenwasserzähler misst speziell die Menge des Wassers, das z. B. für die Bewässerung des Gartens genutzt wird, somit nachweislich im Boden versickert und nicht der Kanalisation zugeführt wird. Die ermittelte Menge wird von der Abwasserrechnung abgezogen, wodurch sich die gebührenrelevante Abwassermenge entsprechend reduziert.

Bei der Frage, ob sich ein Gartenwasserzähler lohnt, empfiehlt es sich, den eigenen Verbrauch und damit das Sparpotenzial mit den anfallenden Kosten für Installation, Eichung und Ablesung eines Gartenwasserzählers zu vergleichen. Denn nur wenn der Verbrauch an Gartenwasser so hoch ist, dass die gesparten Abwassergebühren die anfallenden Kosten übersteigen, rentiert sich für Sie die Installation eines Gartenwasserzählers.

Neben den Anschaffungs- und Einbaukosten eines Gartenwasserzählers fallen jährlich Bearbeitungsgebühren des Zweckverbandes Südstormarn in Höhe von derzeit 10,89 € pro Zähler an. Zusätzlich dazu fallen für Sie als Nutzer die Kosten für den Zwischenzähler sowie eventuelle Installationskosten an.

Der Zweckverband Südstormarn erhebt gem. § 9 Abs. 1 der Beitrags- und Gebührensatzung eine jährliche Bearbeitungsgebühr für den Aufwand, der mit der Zählerabnahme sowie der Abrechnung verbunden ist (Personal- und Sachkosten).

Fragen zum Entwässerungsantrag

Bitte reichen Sie den Entwässerungsantrag in dreifacher Ausführung direkt beim Zweckverband Südstormarn ein.

Alle zur Antragsstellung notwendigen Informationen finden Sie in unserem Merkblatt zum Entwässerungsantrag.

Sollten darüber hinaus noch Fragen oder Unklarheiten bestehen, helfen wir Ihnen gerne telefonisch oder per Mail weiter.

Fragen zur Instandhaltung und Reinigung des Kanalnetzes

Durch die regelmäßige Reinigung (Spülung) der Kanäle und Schächte werden Ablagerungen entfernt, Korrosion und Geruchsbelästigungen vorgebeugt und die Funktionsfähigkeit unserer Anlagen gewährleistet.

Durchschnittlich werden die Kanäle alle fünf, spätestens aber alle 10 Jahre inspiziert und gereinigt. In Einzelfällen können die Intervalle aber auch deutlich kürzer ausfallen.

Beim Spülen der Schmutzwasserkanäle entstehen Druckschwankungen im Kanal. Diese können sich durch den Hausanschluss bis ins Gebäude ausbreiten und führen unter Umständen zum Blubbern im Geruchsverschluss. Das ist aber völlig unbedenklich.

Fragen zur Nachhaltigkeit

Die Kanäle werden von uns in regelmäßigen Abständen mit unserem eigenen Spülfahrzeug gereinigt und mit unserem speziellen Kanalinspektionsfahrzeug auf Schäden hin untersucht. Die so gesammelten Daten fließen in unser Geoinformationssystem und dienen dort als Grundlage für die Planung der betrieblichen Maßnahmen zum Funktions- und Bestandserhalt.

Fragen zum Zweckverband Südstormarn

Nein. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts arbeiten wir kostendeckend und sind verpflichtet, eventuelle Überdeckungen, also zu viel eingenommene Gebühren, wieder an die Kundinnen und Kunden zurückzuführen. Dies erfolgt über die Berücksichtigung von Über- und auch Unterdeckungen in der nächsten Gebührenkalkulation

Ihre Frage ist nicht dabei? Nutzen Sie unser Anfrageformular und stellen Sie uns Ihre Fragen. Wir nehmen dann schnellstmöglich Kontakt zu Ihnen auf.
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