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Gebührenübersicht – kleine Preise, viel dahinter

Gebühren für Abwasserentsorgung

Schmutzwasser

seit 01.01.2023: 2,13 € / m³

Niederschlagswasser

seit 01.01.2018: 0,36 € / m²

Gartenwasserzähler

Verwaltungsgebühr für Gartenwasserzähler

10,89 € / Zähler & Abrechnungsjahr

Kleinkläranlagen und Sammelgruben

Ist ein Grundstück nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen, muss das Abwasser entweder in privaten Kleinkläranlagen gereinigt oder in abflusslosen Sammelgruben gesammelt werden. Die regelmäßige Abfuhr der unbehandelten Sammelgrubeninhalte und des bei der Schmutzwasserreinigung in Kleinkläranlagen entstehenden Klärschlamms erfolgt durch einen Vertragsunternehmer des Zweckverbandes Südstormarn. Die anfallenden Kosten werden den Grundstückseigentümern in Rechnung gestellt.

Für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser fallen regelmäßig Kosten an, zu deren Deckung der Zweckverband Südstormarn Gebühren erhebt. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts arbeiten wir nicht gewinnorientiert, sondern sind verpflichtet, eventuelle Überdeckungen, also zu viel eingenommene Gebühren, wieder an die Kunden zurückzuführen. Dies erfolgt über die Berücksichtigung Über- und auch Unterdeckungen in der nächsten Gebührenkalkulation.

Die Berechnung der Schmutzwassergebühr erfolgt anhand der Schmutzwassermenge, die pro Haushalt in die öffentliche Kanalisation gelangt. So zahlen Sie derzeit 2,13 € pro verbrauchtem m³ Frischwasser.

Die Gebühr für Niederschlagswasser richtet sich hingegen nach der angeschlossenen bebauten und befestigten Fläche eines jeden Grundstücks, da das Niederschlagswasser dort nicht auf natürliche Weise im Boden versickern kann, sondern in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet wird. Sie zahlen derzeit 0,36 € pro m² versiegelter und angeschlossener Fläche.

Die Abrechnung der Gebühren erfolgt immer rückwirkend am Anfang eines jeden Jahres für das vorherige Kalenderjahr. Gleichzeitig informieren wir Sie über die Festsetzung Ihrer Abschlagsbeträge für das laufende Kalenderjahr. Diese richten sich nach Ihrem Vorjahresverbrauch. Bei Bedarf können Sie die Höhe Ihrer Abschläge problemlos anpassen lassen. Nehmen Sie dazu einfach schriftlich oder telefonisch Kontakt mit uns auf oder nutzen Sie unser Kundenportal.

Weitere Infos zu den Gebühren, z. B. die Klärung der Fragen „Wie wird die Gebührenhöhe ermittelt?“ oder „Wofür werden die Gebühren verwendet?” finden Sie in den FAQs.

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