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Satzungen

Damit jederzeit eine funktionierende und für alle Seiten zufriedenstellende Abwasserbeseitigung sichergestellt werden kann, braucht es so etwas wie Spielregeln, die für Gemeinden, Städte und ihre Einwohnerinnen und Einwohner gleichermaßen verbindlich sind. Diese Spielregeln werden in sogenannten Satzungen festgelegt und gelten jeweils für einen bestimmten örtlichen Bereich.

Die Satzungen des Zweckverbandes Südstormarn werden von der Verbandsversammlung und dem Verbandsvorsteher beschlossen. Sie regeln die Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger des Verbandsgebietes in Bezug auf sämtliche Bereiche der Abwasserentsorgung.

Hier können Sie sich die geltenden Satzungen des Zweckverbandes Südstormarn anschauen und als pdf-Dokument herunterladen:

Verbandssatzung

Die Verbandssatzung regelt insbesondere die Rechtsform des Zweckverbandes und definiert die Mitgliedschaft sowie das Verbandsgebiet.

Beitrags- und Gebührensatzung:

In der Beitrags- und Gebührensatzung werden Maßstab und Höhe der Beiträge und Gebühren festgelegt, die für den Anschluss und die Nutzung der Abwasseranlagen anfallen.

Abwassersatzung

Die Abwassersatzung regelt Rechte und Pflichten (Einleitbedingungen), die für den Anschluss an die Abwasseranlage gelten und welche Anforderungen der Abwasserentsorger an die Benutzung seiner Anlagen stellen kann. In ihr wird z. B. festgelegt, welche Stoffe nicht eingeleitet werden dürfen und wie der Hausanschluss ausgeführt sein muss.

Kleineinleitersatzung

Die Kleineinleitersatzung regelt speziell für sogenannte Kleineinleiter die Erhebung der Abwasserabgabe. Kleineinleiter sind Sonderfälle, bei denen das gereinigte Abwasser unmittelbar in ein Gewässer eingeleitet wird. Derzeit gibt es im Verbandsgebiet keine Fälle, bei denen die Kleineinleitersatzung Anwendung findet.
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